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    § 1 Grundsatz

    Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

    § 2 Beiträge

     1  Erwachsener  7,50 €
     2  Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr   4,50 € 
     3  Ehepaar  14,50 €
       Familienbeitrag (1)  16,00 €
     (1) Eltern plus Kinder bis 18 Jahre oder 1 Elternteil plus Kinder und mehr

     

    (1) Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

    (2) Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsnummer 1 – 4 müssen beantragt und die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.

    (3) Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 1 – 4.
    Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag unter Angabe unserer Gläubiger-ID ID: DE03ZZZ00000784839 und der Mandatsreferenz (interne Vereins-Mitgliedsnummer) Monatsweise jeweils zum 15. eines Monats ein. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag.

    (4) In einigen Abteilungen sind die Mitglieder verpflichtet Arbeitsstunden zu leisten. Über Anzahl und Beitrag der nicht geleisteten Arbeitsstunden entscheidet die Abteilungsversammlung. 

     

    § 3 Abteilungsbeiträge und Gebühren je aktives Mitglied

     (1) Fußball:  Abteilungsbeitrag / Monat 
     Erwachsener  3,50 €
     Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr  3,00 €
     Erwachsener  4,50 €
     Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr  2,00 €
     Erwachsener (4)  6,00 €
     Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr   3,00 €
     Studenten (2)  4,00 €
     Familienbeitrag (3) (4) 12,50 €
     Nicht geleistete Arbeitsstunden (4) 12,00 € / Std
     Gastspieler 5,00 € / Platz u. Tag

    (2) Eine Copy des Studentenausweises ist bei der Anmeldung mit einzureichen.
    (3) Eltern plus Kinder bis 18 Jahre oder 1 Elternteil plus Kinder und mehr
    (4) Jeder Erwachsene hat 5 Arbeitsstunden pro Kalenderjahr zu leisten

     (4) Reiten
     Reitanlagennutzung ohne Reitstunde (5) (6) 22,00 €
     Reitanlagennutzung mit Reitstunde (5) (6) 19,00 € 
     Longenstunde inkl. Schulpferd und Reitanlage 85,00 €
     Grundausbildung (für Jugendliche unter 18 Jahre) (7) 30,00 €
     Dressurunterricht (1 Std / Woche ) 20,00 €
     Springstunde (1 Std / Woche) 20,00 €
     Gruppenvoltigieren (1 Std / Woche) (6) 22,00 €
     Schulpferd (1 Std / Woche)  35,00 €
     Schulpferd (2 Std / Woche)  48,00 €
     Nicht geleistete Arbeitsstunden Erwachsene 10,00 € / Std
     Nicht geleistete Arbeitsstunden Jugendliche 6,00 € / Std
     Hobby Horsing (1Std / Woche) 20,00 €
     Alle unter (4) Reiten genannten Leistungen können mit 6-wöchiger Frist schriftlich nur zum Quartalsende geändert oder gekündigt werden. Anmeldungen für weitere Leistungen sind monatlich möglich und schriftlich  einzureichen.
    (5) Reitanlagennutzung (je Reiter bis zu 2 Pferde)

    (6) Mitglieder mit gebuchter Reitanlagennutzung (mit oder ohne Reitstunde), die das 12. Lebensjahr vollendet haben, müssen pro Kalenderjahr außerhalb der Turniere (Hauptturnier und Herbstturnier) 7 Pflichtarbeitsstunden leisten. Zusätzlich müssen an beiden Turnieren insgesamt 8 Arbeitsstunden geleistet werden, so dass sich insgesamt 15 Arbeitsstunden pro Jahr ergeben. Die Turniervorbereitung zählt zu den Pflichtarbeitsstunden, die Turnierstunden werden nur an Turniertagen gezählt. Alle Voltigierer ohne weitere Hallennutzung, ab dem 12. Lebensjahr, müssen jeweils die Hälfte der Stunden leisten (3,5 Pflichtstunden und 4 Turnierstunden). Im Kalenderjahr, in dem das 12. Lebensjahr vollendet wird, müssen die Stunden erstmals geleistet werden.
    (7) 1 Dressur- und 1 Springstunde / Woche

     

    Stand: 07. März 2024

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