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      Anlage 3: Intervention psychischer, körperlicher oder / und sexualisierter Gewalt

       Schutzkonzept Ehrenkodex Verhaltensregeln Dokumentationsbogen

       

      Intervention in leichter Sprache  Druckversion

      • Ob es sich um eine Vermutung, einen erheblichen Verdacht oder einen beobachteten Übergriff handelt:
      • Wir beziehen in jeder Situation die Ansprechpartnerin für Kinderschutz des Vereins ein oder ggfs. eine externe Fachberatungsstelle.
      • Eine Kollegin, ein Kollege oder die Abteilungsleitung kann von Beginn an miteinbezogen werden.
      • Das real Gesehene und Gehörte wird in dem Dokumentationsbogen aufgeführt. Zeitpunkt, wörtlicher Inhalt des Gesagten und der Schilderung der Situation. Wichtig: keine eigene Interpretation oder Gefühle einbringen! Nur das Gesagte niederschreiben.
      • Erste Gefährdungseinschätzung mit der Ansprechperson im Verein oder einer externen professionellen Fachberatungsstelle.
      • Die Abteilungsleitung und der Vorstand werden informiert.
      • Gemeinsam wird das weitere Vorgehen besprochen.
      • Einbeziehung einer professionellen Fachberatungsstelle spätestens jetzt!
      • Handlungsschritte werden gemeinsam entwickelt.
      • Transparenz des weiteren Vorgehens: immer die meldende Person miteinbeziehen!
      • Wenn sich der Verdacht konkretisiert, sollte auch ein Rechtsbeistand genommen werden.
      • Der Vorstand muss überlegen, müssen Informationen an die Vereinsmitglieder gegeben werden? Vorbeugung einer Gerüchteküche?
      • Datenschutz muss eingehalten werden
      • Dokumentation und Aufarbeitung der Kindeswohlgefährdung 

      Wenn ein Kind oder ein/e Jugendliche/r von sexualisierter, körperlicher oder psychischer Gewalt erzählt:

      1. Ruhe Bewahren
      1. Zuhören und Glauben schenken
      1. Die Betroffenen ernst nehmen und sagen, dass es im Verein eine Person gibt, die sich auskennt, was man tun kann. Es wird angeboten, den Kontakt herzustellen.
      1. Die Zusage geben, dass alle weiteren Schritte, z.B. die Informationen an die Eltern, in Absprachen erfolgen. Es darf an keiner Stelle „über den Kopf“ der betroffenen Kinder und Jugendlichen gehandelt werden. Keine Versprechungen abgeben, die nicht gehalten werden können. Erläutern, dass man sich selber Unterstützung holen muss.
      1. Der Kontakt zur Ansprechpartnerin im Verein wird für ein erstes Fachgespräch gesucht.
      1. Der Dokumentationsbogen wird genutzt, um alle Informationen festzuhalten: Zeitpunkt, wörtlicher Inhalt des Gesagten und der Schilderung der Situation. Wichtig: keine eigene Interpretation oder Gefühle einbringen! Nur das Gesagte niederschreiben.
      1. Der Vorstand und die Abteilungsleitung werden von der Ansprechperson informiert.
      1. Gemeinsam wird das weitere Vorgehen - unter Berücksichtigung der Betroffenen -mit einer externen Fachberatungsstelle geplant.

       

      • Jugendamt Ibbenbüren, Fachberatung Kinderschutz,
        Alte Münsterstraße 16, 49477 Ibbenbüren
        Beratung wird anonymisiert durchgeführt, Ziel: Klarheit finden, Gefährdungseinschätzung, weiteres Vorgehen
        Tel: 05451 931-5184
        Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
      • Caritas Verband Ibbenbüren
        Beratung bei sexualisierter Gewalt, Beratung von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen & Fachkräften
        Klosterstraße 19, 49477 Ibbenbüren
        Tel: 05451 5002-23
        Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
      • Kinderschutzbund Rheine
        An der Stadtmauer 9, Thiemauer 45,
        48431 Rheine
        Tel: 05971 – 914390
        Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
      • Nummer gegen Kummer e.V. (Kooperation mit dem Dt. Kinderschutzbund)
        Kostenlose und anonyme Beratung des Kinder- und Jugendtelefons
        Tel: 0800-1110333 (Mo-Fr von 15 - 17 Uhr)
      • Hilfetelefon Sexueller Missbrauch (kostenfrei und anonym)
        Hilfeangebot für Betroffene von sexualisierter Gewalt, Bundesfamilienministerium
        Tel: 0800-22 55 530 (Mo, Mi, & Fr 9-14 Uhr, Die & Do 15-20 Uhr)
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      • N.I.N.A
        Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
        Nationale Infoline Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen (auf Wunsch auch anonym)
        Tel: 01805-1234565 (Mo 9-13 Uhr und Do 13-17 Uhr)
        Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
      • Weisser Ring e.V. (Opferbetreuung und Opferhilfe)
        Bundesweit, kostenfrei, anonym, 7 Tage die Woche von 7 – 22 Uhr
        Opfer -Telefon: 116 006
        Weisser Ring / Außenstelle Steinfurt: Telefon: 05971-807468
      • Kreispolizeibehörde Steinfurt
        Opferschutzbeauftragter im Kriminalkommissariat Prävention / Opferschutz
        Tel: 05971-9385910
      • berta - Beratung und telefonische Anlaufstelle
        Beratung bei organisierter sexueller und ritueller Gewalt, Angehörige, Helfende und Fachkräfte
        Tel: 0800-3050750 (Die 16-20, Fr 9-13 Uhr)    

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