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Schutzkonzept des SV Dickenberg

   Verhaltensregeln Ehrenkodex Intervention Dokumentationsbogen 

 

Schutzkonzept des SV Dickenberg in leichter Sprache

1. Leitbild

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen sollen beim SVD in einem sicheren Umfeld sportlich aktiv sein können. Der Schutz der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen steht im Focus. Sicherheit für Eltern und Klarheit für Übungsleiter*innen ist das Ziel. Eine „Kultur des Hinsehens und Hinhörens“ soll gelebt werden.

Selbstverständlich gelten alle Inhalte und Regeln auch für die Arbeit mit Erwachsenen!

2. Beschluss

Der Vorstand hat im November 2022 den Beschluss gefasst, sich als Sportverein mit dem Thema „sexualisierter und interpersoneller Gewalt“ im Sport, auseinanderzusetzen. Das Thema Gewalt im Sport soll enttabuisiert, Strukturen für Prävention und Intervention entwickelt werden.

Das Landeskinderschutzgesetz NRW (Mai 2022) fordert die Entwicklung von Schutzkonzepten bei allen Trägern von Angeboten nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW ein. Zu diesen Angeboten gehört auch die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit.

3. Benennung einer Ansprechperson

Rosi Göcke (Dipl.- Sozialarbeiterin) ist die interne Ansprechperson. Sie ist seit über 20 Jahren Vereinsmitglied und hat über 40 Jahre in der Kinder- und Jugendhilfe gearbeitet. Im November 2022 wurde sie vom Vorstand benannt. Erreichbar ist sie unter der E-Mail: rosi.goecke[at]sv-dickenberg.de. sowie über den Vorstand und die Abteilungsleitungen.

Sie ist Ansprechpartnerin für Kinder, Jugendliche, Eltern, Übungsleitende und Vereinsmitglieder im Allgemeinen.

4. Definition von interpersoneller und sexualisierter Gewalt

Körperliche (physische) Gewalt ist jede Form von körperlicher Gewalt, z.B. Ohrfeigen, Boxen, Tritte, Schläge etc. Emotionale (psychische) Gewalt sind z. B. Beleidigungen, Beschimpfungen, Erniedrigungen, Bedrohungen, Liebesentzug, ignorieren der Person.

Sexuelle Gewalt beginnt dort, wo ein Erwachsener ein Kind oder einen Jugendlichen dazu benutzt, die eigenen Bedürfnisse mittels Sexualität auszuleben. Täter nutzen die eigene Machtposition und Abhängigkeit der Betroffenen aus. Sexuelle Gewalt ist ein Angriff auf die ganze Person, auf das Grundvertrauen und die psychische und körperliche Unverletzlichkeit.

Ohne Körperkontakt: z.B. sexuell anzügliche Bemerkungen, Mitteilungen/ Bildnachrichten mit sexuellen Inhalten, Anwesenheit der Übungsleitungen beim Umziehen/ Duschen, Ausfragen von Jugendlichen nach ihren Sexualgewohnheiten.

Mit Körperkontakt: z.B. unangemessenen Berührungen, häufige, anlasslose Umarmungen, Streicheln, „Hilfestellung“ bei der Körperhygiene oder beim Umziehen….

Immer häufiger finden sexuelle Übergriffe auch durch digitale Möglichkeiten, z.B. Handy oder Social- Media statt.

Straftaten gem. § 174 - § 184j StGB
„Die Nötigung zu sexuellen Handlungen mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer dem Täter schutzlos ausgeliefert ist“

5. Einstellung von Mitarbeitenden

Das Schutzgesetz wird vor Beginn einer Tätigkeit übergeben, muss inhaltlich geteilt und durch Unterschrift anerkannt werden.

6. Erweitertes Führungszeugnis

Zu Beginn der Tätigkeit wird von allen Personen, die mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeiten, ein erweitertes Führungszeugnis verlangt und nachweislich dokumentiert. Das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt des Einreichens nicht älter als drei Monate sein. Alle fünf Jahre muss das erweiterte Führungszeugnis neu beantragt und vorgelegt werden. Die Übungsleitenden werden automatisch rechtzeitig angeschrieben, ein neues erweitertes Führungszeugnis zu beantragen.
Uwe Wiethölter (1. Geschäftsführer) ist vom Vorstand bestimmt, die Beantragung und Dokumentation der Führungszeugnisse sicher zu stellen.

Der SV Dickenberg beschäftigt keine Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat gemäß § 72a StGB VIII verurteilt worden sind.

7. Verhaltensregeln

Alle Personen, die im Verein mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeiten, werden ab sofort vor der Aufnahme der Tätigkeit verpflichtet sein, die Verhaltensregeln des Vereins inhaltlich zu teilen und unterschreiben. (Anlage 1)

8. Ehrenkodex

Alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen und jungen Erwachsenen zusammenarbeiten, müssen im Zuge der Vertragserstellung den Ehrenkodex des Landessportbundes inhaltlich teilen und unterschreiben (Anlage 2)

9. Intervention

Sobald eine Vermutung, ein Verdacht oder ein Vorfall von interpersoneller Gewalt im Verein vorliegt, wird Kontakt zur Ansprechpartnerin für Kinderschutz aufgenommen und der Interventionsleitfaden (Anlage 3) wird angewendet.

10. Beschwerdemanagement

Mit dem Beschwerdemanagement soll Vereinsmitgliedern eine niederschwellige und vertrauliche Möglichkeit gegeben werden, dass sie ihre Bedenken, Unbehagen oder Beschwerden äußern können.
Beschwerden können im persönlichen Gespräch oder per Mail an Uwe Wiethölter,
Mail: wiethoelter [at] sv-dickenberg.de und Rosi Göcke
Mail: rosi.goecke [at] sv-dickenberg.de; abgegeben werden.
Es gibt eine Eingangsbestätigung, ein Gesprächsangebot und nach einer Klärungsphase ein Feedback-Gespräch.

11. Netzwerk

Die Ansprechpartnerin für Kinderschutz des SVD ist in Kooperation mit der Netzwerkkoordinatorin Kinderschutz der Stadt Ibbenbüren und ist Mitglied in der von ihr eingerichteten Steuerungsgruppe Kinderschutz in Ibbenbüren. Dort sind alle professionellen wie ehrenamtlichen Vereine vertreten, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Hierüber wird es kontinuierlich Präventionsangebote und fachlichen Austausch geben. Der SVD ist über den Stadtsportbund, den Kreissportbund wie auch den Landessportbund gut vernetzt und kontinuierlich im Dialog.

12. Qualitätsmanagement

Der SVD verpflichtet sich regelmäßig, mindestens alle 1-2 Jahre, eine Analyse ihres Schutzkonzeptes vorzunehmen. Beteiligt werden Kinder, Jugendliche, Eltern und Vereinsaktive. Hierzu können Jugend- und Abteilungsversammlungen, die Jahreshauptversammlung, die Vorstandsbesprechungen, wie auch schriftliche und digitale Befragungen und Beteiligungsangebote genutzt werden. Schriftliche Formen wie z.B. Elternbriefe, Kummerkasten Digitale Portale für Beteiligung und Beschwerden.

13. Sensibilisierung

Regelmäßige Angebote von Präventionsschulungen für Übungsleitende und Vereinsaktive z.B. durch den Kreissportbundbund werden durch die Ansprechperson Kinderschutz in den Verein gegeben.
Erziehungsberechtigte und erwachsene Vereinsmitglieder erhalten das Schutzkonzept über vereinsinterne digitale Plattformen.
Das Kinder- und Jugendschutzkonzept wird in einfache Sprache übersetzt und steht ebenfalls digital zur Verfügung. Kinder und Jugendliche werden über die Übungsleitenden und Ansprechpartnerin Kinderschutz informiert. Die Verhaltensregeln werden kindgerecht übersetzt und in die Sportstunden eingebracht, incl. der Benennung der Ansprechpersonen und ihrer Erreichbarkeit. Kinder und Jugendliche werden gestärkt sich zu beschweren, wenn sie grenzüberschreitendes Verhalten erleben!

Das Schutzkonzept ist erarbeitet auf Grundlagen von:

Landesportal Nordrhein- Westfalen e.V.
https://www.lsb.nrw
„Schutz vor Gewalt im Sport“, „Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes“
„Unterstützung bei Gewalt“,
Workbook „Gemeinsam sicher im Sport – Schritt für Schritt zu einem effektiven Schutzkonzept

VIBSS
https://www.vibiss.de „Sport und sexualisierte Gewalt“

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Sportheim SV Dickenberg
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Geschäftszeit

Mittwochs 18 - 19 Uhr
Tel.: +49 170 4796581
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