- Uwe Wiethölter
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beiträge
Nr.: | Bezeichnung | Grundbeitrag /Monat | |
1 | Erwachsener | 7,50 € | |
2 | Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr | 4,50 € | |
3 | Ehepaar | 14,50 € | |
Familienbeitrag (1) | 16,00 € | ||
(1) Eltern plus Kinder bis 18 Jahre oder 1 Elternteil plus Kinder und mehr |
(1) Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
(2) Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsnummer 1 – 4 müssen beantragt und die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
(3) Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 1 – 4.
Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag unter Angabe unserer Gläubiger-ID ID: DE03ZZZ00000784839 und der Mandatsreferenz (interne Vereins-Mitgliedsnummer) Monatsweise jeweils zum 15. eines Monats ein. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag.
(4) In einigen Abteilungen sind die Mitglieder verpflichtet Arbeitsstunden zu leisten. Über Anzahl und Beitrag der nicht geleisteten Arbeitsstunden entscheidet die Abteilungsversammlung.
§ 3 Abteilungsbeiträge und Gebühren je aktives Mitglied
(1) Fußball: | Abteilungsbeitrag / Monat |
Erwachsener | 3,50 € |
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr | 3,00 € |
(2) Tischtennis | Abteilungsbeitrag / Monat |
Erwachsener | 4,50 € |
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr | 2,00 € |
(3) Tennis | Abteilungsbeitrag / Monat |
Erwachsener (4) | 6,00 € |
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr | 3,00 € |
Studenten (2) | 4,00 € |
Familienbeitrag (3) (4) | 12,50 € |
Nicht geleistete Arbeitsstunden (4) | 12,00 € / Std |
Gastspieler | 5,00 € / Platz u. Tag |
(2) Eine Copy des Studentenausweises ist bei der Anmeldung mit einzureichen. |
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(4) Reiten | Gebühren / Monat |
Reitanlagennutzung ohne Reitstunde (5) (6) | 22,00 € |
Reitanlagennutzung mit Reitstunde (5) (6) | 19,00 € |
Longenstunde inkl. Schulpferd und Reitanlage | 85,00 € |
Grundausbildung (für Jugendliche unter 18 Jahre) (7) | 30,00 € |
Dressurunterricht (1 Std / Woche ) | 20,00 € |
Springstunde (1 Std / Woche) | 20,00 € |
Gruppenvoltigieren (1 Std / Woche) (6) | 22,00 € |
Schulpferd (1 Std / Woche) | 35,00 € |
Schulpferd (2 Std / Woche) | 48,00 € |
Nicht geleistete Arbeitsstunden Erwachsene | 10,00 € / Std |
Nicht geleistete Arbeitsstunden Jugendliche | 6,00 € / Std |
Hobby Horsing (1Std / Woche) | 20,00 € |
Alle unter (4) Reiten genannten Leistungen können mit 6-wöchiger Frist schriftlich nur zum Quartalsende geändert oder gekündigt werden. Anmeldungen für weitere Leistungen sind monatlich möglich und schriftlich einzureichen. | |
(5) Reitanlagennutzung (je Reiter bis zu 2 Pferde)
(6) Mitglieder mit gebuchter Reitanlagennutzung (mit oder ohne Reitstunde), die das 12. Lebensjahr vollendet haben, müssen pro Kalenderjahr außerhalb der Turniere (Hauptturnier und Herbstturnier) 7 Pflichtarbeitsstunden leisten. Zusätzlich müssen an beiden Turnieren insgesamt 8 Arbeitsstunden geleistet werden, so dass sich insgesamt 15 Arbeitsstunden pro Jahr ergeben. Die Turniervorbereitung zählt zu den Pflichtarbeitsstunden, die Turnierstunden werden nur an Turniertagen gezählt. Alle Voltigierer ohne weitere Hallennutzung, ab dem 12. Lebensjahr, müssen jeweils die Hälfte der Stunden leisten (3,5 Pflichtstunden und 4 Turnierstunden). Im Kalenderjahr, in dem das 12. Lebensjahr vollendet wird, müssen die Stunden erstmals geleistet werden. |
Stand: 07. März 2024